in dubio pro reo
Im Zweifel für den Angeklagten!
Dieser Grundsatz, der für das österreichische Recht gilt, wird im anonymen Strafverfahren NICHT eingehalten. Dort wird angenommen, dass der Anzeiger zu Recht angezeigt hat.
Dies hält Guru sowieso auch für einen der größten Fehler unserer Verwaltungsverfahren.
Guru
|