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Alt 09.05.2003, 07:44   #5
Tamarah
Lady of the Rings
 
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Registriert seit: 21.03.2003
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Mein Computer

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Vor einigen Jahren bekam ich eine Anonymverfügung, weil ich im Ortsgebiet und bei guter Sicht angeblich mit Nebelscheinwerfern gefahren bin.
Da ich vorher noch nie eine Anonymverfügung bekommen habe und auch keine Nebelscheinwerfer hatte, habe ich den Fehler gemacht, mich bei der Gendarmerie zu erkundigen, wie es jetzt weitergeht. Und siehe da, was kam als nächstes? In der darauffolgenden Anzeige stand plötzlich nichts mehr von Nebelscheinwerfern sondern diesmal behaupteten sie, ich wäre bei schlechter Sicht ohne Licht gefahren - was aber auch nicht stimmt, aber wie kann man so etwas schon beweisen?
Eine Anfrage beim zuständigen Bearbeiter der BH brachte mir wenig Verständnis, aber dafür eine absolut unhöfliche und freche Antwort.

Muss ich mich so behandeln lassen? Zuerst diese echt lächerliche Anonymverfügung, die dann - als herauskommt, dass bei mir nichts zu holen ist - oh Wunder, plötzlich abgeändert wird, und dann muss ich mich von der BH auch noch blöd anmachen lassen?
Also für mich ist die Lage eindeutig, die wollen nur abcashen.

PS: Ich kenne auch jemanden, der eine Anonymverfügung bekam, weil er angeblich beim Verlassen eines Kreisverkehrs nicht geblinkt hatte. Einerseits ist es lächerlich, jemanden wegen so etwas anzuzeigen, und andererseits kann auch hier niemand das Gegenteil beweisen. Schon komisch...
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