Zitat:
Original geschrieben von jayjay
bemessungsgrundlage haben mann und frau, wenn sie den gleichen beruf gleich lange getätigt haben ja auch die gleiche ...
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Sorry, aber weißt du überhaupt, was eine Bemessungsgrundlage ist bzw. wie man dazu kommt? Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Einkommen. Kein Einkommen = keine Bemessungsgrundlage, geringes Einkommen (sprich Karenzgeld oder Teilzeitjob) = geringere Bemessungsgrundlage.
Wenn ein Mann und eine Frau gleich lange arbeiten und gleich viel verdienen, DANN haben sie auch die gleiche Bemessungsgrundlage und somit die gleiche Pension. Wenn die Frau aber in (bezahlten) Karenz geht, dann nützt es ihr herzlich wenig, wenn ihr diese Zeit zwar angerechent wird, sie aber nur so eine geringe Bemessungsgrundlage hat.
Wie gesagt, ich arbeite gerne 5 Jahre länger, wenn dafür die Männer in Karenz gehen.
Zitat:
Original geschrieben von maXTC
also meine frau weiß wo sie hingehört und ab wann sie nicht mehr zurückredet
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Du meinst, sie hat dann deine Kreditkarte?
