Ich hab da mal was aufgeschnappt, dass wenn die Möglichkeit eines Kabelanschlusses gegeben ist, die Hausverwaltung ggf. der Besitzer die Satschüssel o.ä. verbieten kann. Nur weiß ich nicht mehr genau wo ich das gelesen habe und inwiefern das rechtlich relevant ist. Aber irgendsowas gibt es auf alle Fälle.
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