..der Unterschied ist der, daß du bei uns z.B: mit jedem beliebigen Ferseher fernsehen darfst und nicht auf mögliche Einschränkungen deines Providers Acht geben mußt (und es könnten z.B: Videorecorder ganz verboten werden, oder wahrscheinlicher nur bestimmte Marken zulassen, dessen Hersteller finanziell "kooperativ" sind)
...und wenn du deinen Ferseher nicht anmeldest (und "erwischt" wirst)kriegst du bei uns nur eine Verwaltungstrafe, wirst also nicht gleich als Krimineller abgestempelt; ...außerdem mußt du niemanden von den GIS in deine Wohnung lassen, wenn so einer vor deiner Tür steht sollte man aber den Ferseher nicht auf hoher Lautstärke laufen lassen, sonst wird man schwer argumentieren könnem keinen Ferseher zu haben.
Wenn das Gesetz so stimmt wie es jetzt verbreitet wird, würde das auch eine Genehmigungspflicht für Copmuter bedeuten (ganz egal ob du nun ins Internet willst oder nicht)...und ein Verstoß gegen solche Gesetze können wirklich hart bestraft (nach dem Strafrecht - auch minimale Verstöße)
...und die deutliche Benachteiligung der Bürger vor Gericht (selbst wenn sie einen Prozeß gegen gewinnen, muß ihnen der Service Provider die Anwaltskosten NICHT ersetzen; es ist ein Schadensersatz vorgesehen, auch wenn der Service Provider keinen Schaden nachweisen kann)
...Es gibt da schon einige essentielle Unterschiede
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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