Zitat:
Original geschrieben von Oli
Vor allem grobe Verstöße müßten mit deutlich höheren Strafen geahndet werden (hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskante Überholmanöver bei Verbot
Ciao Oliver
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wer beurteilt das?
DU?
da sollte man doch differenzieren ob die geschwindigkeitsbeschränkung überhaupt sinnhaft und das überholverbot angebracht ist !
z.B:
4spurige ausbaustrecke, wo ein fahrstreifen mit sperrfläche überpinselt wurde
weshalb sollte ich dort nicht überholen?
oder 130 auf der bahn bei null-verkehr?
freie fahrt für freie bürger
