Thema
:
div. Streikdrohungen
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06.05.2003, 11:13
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347
PrinzRazzo
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@maxb
http://derstandard.at/standard.asp?id=12902470
Zitat:
Nach Ansicht der Rechtsanwaltskammer ist die Teilnahme an Streiks, die von einer Interessensvertretung gebilligt und forciert werden, kein Kündigungsgrund. Darauf weisen die Rechtsanwälte auf ihrer Homepage hin. Betont wird aber auch, dass es zum Thema Streik keine einhellige Rechtsmeinung gebe.
die rechtsanwaltskammer weiß es nicht, aber maxb schon
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