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Alt 03.05.2003, 20:57   #3
Valjean
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Hallo!

Zumindest in DE gibt es noch die Minimum Radar Vectoring Altitude MRVA(Radarführungsmindesthöhen). Dabei ist der Luftraum in Sektoren mit unterschiedlichen Mindesthöhen aufgeteilt.
Dazu heisst es:
"Die MRVA ist die niedrigste Höhe über NN, die für die Radarführung vonIFR-Flügen unter Berücksichtigung der Sicherheitsmindesthöhe (1000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8 km) und der Luftraumstrucktur (Untergrenze des kontrollierten Luftraumes plus eines Puffers von 500ft) genutzt werden kann.
Unterhalb der MRVA können IFR-Flüge grundsätzlich nur auf veröffentlichten IFR-Verfahren freigegeben werden."
(Quelle: MRVA-Chart der DFS Stand 19.04.01)

Oberhalb dieser Höhe, ist auf jeden Fall Hindernisfreiheit und Radarkontakt gewährleistet.

Bis dann
Robin
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