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Alt 02.05.2003, 12:52   #11
al T
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1.) Auf jeden Fall Wertminderung geltend machen bei gegnerischer Versicherung, weil das Auto durch den Unfall deutlich entwertet wurde.

2.) Murphys Gesetz, Version meines Spenglers: Wenn du einen Schaden hast, hast drei. Soll heissen, er hat schon oft beobachtet, dass Leute, die lange keinen Schaden hatten, innerhalb kurzer Zeit drei Schäden hatten, unabhängig der Verschuldensfrage.
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