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Alt 02.05.2003, 11:15   #189
kkdu
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Harald Ofner, Exabgeordneter, FP
Der ehemalige Nationalratsabgeordnete (1979 bis 1983 und 1986 bis 2002) hat Anspruch auf eine Abgeordnetenpension und eine Ministerpension (1983 bis 1987). Bis ins Vorjahr hat er die Ministerpension und den Aktivbezug als Abgeordneter parallel bezogen.

Hannes Bauer, Pensionist, SPÖ
Hannes Bauer, Jahrgang 1941, war 1986 Staatssekretär, war 1989 bis 1991 im Parlament, dann im niederösterreichischen Landtag, 1999 bis 2000 Landeshauptmannstellvertreter. Aus dieser Funktion bezieht er eine Pension - zu seinem Abgeordnetengehalt, das er seit der Rückkehr in den Nationalrat (2000) bezieht.

Werner Fasslabend, Exminister, VP
Der langjährige Verteidigungsminister, Jahrgang 1944, bezieht aus dieser Funktion eine Pension - nach seinen Angaben 5000 Euro netto. Der Rest seines Abgeordnetengehalts, der nach Abzug des über die Deckelung für Politikerbezüge hinausgehenden Betrags übrigbleibt (ca. 1200 Euro netto) wird für soziale Zwwecke gespendet, ein Verzicht darauf ist nicht möglich.

Günter Stummvoll, ÖVP
Stummvoll hat seine politische Karriere im Bundesrat 1980 begonnen, wechselte 1983 in den Nationalrat und war 1988 bis 1991 Staatssekretär. Als Staatssekretär bezieht er Pension, sie wird mit dem (gedeckelten) Abgeordnetengehalt erhöht. Auch aus diesem ergibt sich später ein eigener Pensionsanspruch.

Thomas Klestil, Bundespräsident
Der Bundespräsident ist ein Verlierer der Bezügereform: Sein Aktivbezug wurde 1997 auf rund 21.000 Euro gesenkt. Gemäß Paragraph 34 des Bundesbezügegesetzes kann Klestil beim Ausscheiden aus der Hofburg 80 Prozent des Aktivbezugs (also 16.800 Euro) als Ruhegenuss beziehen. Auf seine Beamtenpension als Diplomat hat Klestil im Frühjahr 1998 verzichtet.

Quelle: derstandard.at

frage(n):
wie kann es sein, dass
1. politiker nach weit kürzeren aktivjahren in der politik einen weit höheren pensionsanspruch haben als "normale" beamte/asvgler?

2. politiker problemlos neben ihrten pensionsansprüchen auch noch weiterhin aktiv in einem politischen amt tätig sein können und dort auch noch ein gehalt beziehen?

3. politikern, wenn sie neben ihrer pension auch noch als politiker aktiv tätig sind, aus dieser tätigkeit ein weiterer penbsionsanspruch entsteht?

die genanntenen politiker sind ja nur exemplarisch herausgegriffen, ich denke bei der anzahl an regierungen und abgeordneten in den letzten jahren, kann man sich denken, wieviele dieser fälle es noch gibt. wodurch sind diese privilegien für politiker gerechtfertigt? hohes risiko, grosse verantwortung? wem gegenüber, bzw. was passiert wenn sie ihrer verantwortung nicht nachkommen? dank parlamentarischer immunität wirds vermutlich relativ weniog konsequenzen geben. ausserdem deckt "die partei" (ganz egal welche das ist) ihre angestellten doch so gut ab, dass sich nur selten einer der politiker für seine taten verantworten musste. und wenn doch, sind sie halt zurückgetreten und haben abfindungen kassiert. ganz selten, dass soetwas passiert ist, bevor der bzw diejenige nicht bereits die entsprechende pensionsberechtigung erworben hat.
meiner meinung liegts da im argen und ehe nicht dieser sumpf bereinigt wurde (man denke an die aufregung bzgl. bezugsberechtigung von der frau susi und dass man die doch nicht antasten darf - im asvg bereich, und vermutlich auch bei "normalen" beamten wäre es doch absolut undenkbar und nichtmal diskussionswürdig, ob jemand geld bekommt ohne entsprechende gegenleistung) tu ich mir schwer damit, die pensionsreform in dieser art und weise zu akzeptieren.
eins der beliebtesten argumente gegen kürzungen im spitzenverdienstbereich ist ja der erworbene lebensstandard und dass es doch selbstverständlich ist, dass dieser standard weiterhin erhalten und finanziert werden muss. schön und gut wenn die finanzierung aus eigenen mitteln erfolgt, aber wenn der "wohlverdient erworbene" lebensstandard auf kosten anderer nur um des erhalten willens aufrecht erhalten werden muss seh ich das ganze nicht ein. hier geht meine kritik wieder in richtung beamtentum, aber wiederum nicht an die unzähligen verwaltungsdiener (über deren leistung und motivation zum teil sicher diskutiert werden kann..*gg*) sondern an jene leute, die auch wirklich gewinn ziehen aus der nach oben offenen pensionsbezügepolitik. warum gibst im beamtensystem keine höchstbeitragsgrundlage? jeder der mehr verdient kann ja beizeiten schauen dass er sich seinen "verdienten" lebensstandard auch weiterhin priivat absichert. warum sollten da die spitzenverdiener im beamtentum sich von den asvglern unterscheiden?

leider ist mein kompletter beitrag zu lange, drumm hier pause....
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