Zitat:
Original geschrieben von Guru
Die Pension ist keine Versicherung... die Pension ist ein Ruhestandsbezug, die auf rechtlichen Grundlagen beruht. Ob da der (staatliche) Verteiler "Pensionsversicherungsanstalt" in Konkurs ginge oder nicht, würde am Rechtsanspruch nichts ändern.
Guru
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summum ius summa iniuria
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anspruch schon,aber wer solls dir geben wenn keiner mehr da?