Zitat:
Original geschrieben von Guru
Guru findet es arg, dass irgendjemand überhaupt darüber nachdenkt, in bestehende Pensionen einzugreifen.
Wir leben doch - denkt Guru - in einem Rechtsstaat. In einem solchen Staat ist es üblich, dass es Rechtssicherheit zu Verträgen gibt. Ein Anspruch auf eine Pension beruht auf Gesetzen, die zum Zeitpunkt des Pensionsantritt gelten und daher Rechtsgut sind, also auch nichts anderes als im Wesentlichen ein Vertrag zwischen dem Staat (der Republik Österreich) und dem Pensionsbezieher. Nach Gurus Verständnis kann sich da der Staat els Legislative und Exekutive gleichzeitig aus der Verantwortung stehlen und einfach in bestehendes Rechtsgut eingreifen.
Noch ist Österreich keine Bananenrepublik - aber so wirklich ganz sicher ist sich Guru da nicht.
Auf Wiederguru
Euer Guru
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Lieber Guru,
wenn ich in einer Firma zu arbeiten beginne, schließe ich einen zu den jeweilig geltenden Gesetzen einen Dienstvertrag ab.
Wenn diese Firma dann schlecht wirtschaftet und zahlungsunfähig wird bzw. pleite geht, dann ist auch dieser Vertrg das Papier nicht mehr wert, auf das er gedruckt wurde.
Unser Pensionssystem ist auf dem besten Wege zahlungsunfähig zu werden, es fließt schon seit langer Zeit weniger Geld hinein als heraus, weil für
bestehende Pensionen zuviel Geld ausgegeben wird.
Um hier nicht grob fahrlässig zu handeln, muss die Regierung Handlungen setzten, über deren Ausmaß und Umfang ja diskutiert werden kann, aber Tabus darf es dabei keine geben!
Grüße
maxb
... und seit wann ist der Staat in Österreich auch Legislative? hab ich da leicht etwas verschlafen ...
