Günther Freiherr von Gravenreuth hat Linus Torvalds über dessen deutsche Anwälte aufgefordert, wenn sie für die angegebenen Waren nicht genutzt werde, "Linux" ist seit Mitte der 90er-Jahre für einen Teil der in Klasse 9 gelisteten Geräte eingetragen, darunter Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten, Registrierkassen und Computer - nicht jedoch für Software.
Von Gravenreuth will diese Maßnahme nicht als gegen Linux und seinen Erfinder gerichtet verstanden wissen, sondern als Aktion gegen die "schlechte Abfassung des Warenverzeichnisses bei einer Markenanmeldung": Torvalds habe sicher nie vorgehabt, die Marke "Linux" für Schallplatten oder Registrierkassen zu nutzen.
Die praktischen Auswirkungen einer Löschung der Marke auf das freie Betriebssystem gehen allerdings gegen Null. So war die (für Linux am besten passende) Kategorie Software nie im Markenschutz enthalten.
Zudem wurde das Zeichen "Linux" bereits ausgiebig im geschäftlichen Verkehr genutzt, sodass laut §4 des Markengesetzes auch ohne Eintragung ein Markenschutz besteht.
Die gängigen Linux-Distributionen schließlich tragen ohnehin kennzeichnungskräftige Zusatzzeichen wie Red Hat oder SuSE im Namen, sodass auch hier markenrechtlich keine Gefahr besteht. (Jörg Heidrich/odi)
Zitat:
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Quelle: c't Ausgabe 9/2003 Seite 62
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