Da hast aber nicht den nacher kommenden Teil gelsesen:
Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es
offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil
droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur
Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
Und wenn ich einen erschieße nur weil er mir das Autoradio klaut zieht das sicher. Anders ist es natürlich wenn er dich bedroht. Aber im Detail wird das wohl dann das Gericht klären müssen.
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Was ist klein, grün und dreieckig?
Ein kleines grünes Dreieck!
Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg!
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