26.04.2003, 11:23
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#14
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Großmeister
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aus den AGBs
Zitat:
Dem Diensteanbieter ist es gestattet, die persönlichen Daten des Nutzers sowie andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen, zu speichern, soweit dies zur Erfüllung des Dienstleistungszwecks erforderlich ist. Der Diensteanbieter ist berechtigt diese Daten zur Werbung und Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung seiner Dienste zu nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen, insbesondere staatlichen Stellen solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen, es sei denn, dem Diensteanbieter ist dies durch ein anwendbares Gesetz oder es dem Diensteanbieter durch sonstige Rechtsprechung nicht erlaubt ist.
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dachte ich es mir doch 
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