Zitat:
Original geschrieben von chrisne
auszug aus der ak wien seite:
Verbesserungsvorzug
In erster Linie hat der Konsument Anspruch auf Verbesserung: Er kann es sich grundsätzlich aussuchen, ob er die Ware reparieren oder austauschen lassen möchte. Der Unternehmer kann dieser Wahl entgegenhalten, dass das für ihn unzumutbare Kosten bedeutet, und daher die jeweils andere Abhilfe anbieten. Wenn nur ein verhältnismäßig geringer Mangel im Vergleich zum Wert der Sache vorliegt, wie zB bei einem defekten Blinker bei einem KFZ, wird der Konsument nicht gleich den Austausch des Autos verlangen können.
auszug ende.
guckst du da --> http://www.akwien.at/1352_7108.htm
gruss
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sag ich ja, war ja genau meine interpretation (und praxisgerecht). der WCM Artikel macht da etwas falsche Hoffnung (o.k. prinzipiell kann man es sich als konsument aussuchen, allerdings einen richtigen rechtsanspruch hat man nicht). Das Bsp. mit dem Auto liegt ja auf der Hand
(Danke fürs raussuchen)
Allerdings bei Deinem Router könntest da schon versuchen hart zu bleiben (schreibt sich jetzt einfacher als es ist)
maxb