Zitat:
Original geschrieben von zed
naja nach dem leiter des service centers hättest halt trotzdem auf austausch beharren müssen und dir z.b. den geschäftsführer herholen sollen statt zu gehen
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mit der frau war nicht zu reden und der geschäftsführer in einer besprechung. sie war einfach schlecht gelaunt obwohl ich freundlich war. sehe ja auch gar nicht ein, dass ich mit ihr rumstreiten soll.
Zitat:
Original geschrieben von maxb
Wie hier der WCM Artikelschreiber zu der Schlussfolgerung kommt, ich könnte es mir aussuchen, ob getauscht oder nachgebessert werden soll , ist mir nicht klar.
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auszug aus der ak wien seite:
Verbesserungsvorzug
In erster Linie hat der Konsument Anspruch auf Verbesserung: Er kann es sich grundsätzlich aussuchen, ob er die Ware reparieren oder austauschen lassen möchte. Der Unternehmer kann dieser Wahl entgegenhalten, dass das für ihn unzumutbare Kosten bedeutet, und daher die jeweils andere Abhilfe anbieten. Wenn nur ein verhältnismäßig geringer Mangel im Vergleich zum Wert der Sache vorliegt, wie zB bei einem defekten Blinker bei einem KFZ, wird der Konsument nicht gleich den Austausch des Autos verlangen können.
auszug ende.
guckst du da -->
http://www.akwien.at/1352_7108.htm
gruss