Zitat:
Original geschrieben von RaistlinMajere
@maxb: solange mich dieser nicht dazu verpflichtet, irgendwas zu bezahlen, werde ich darum nicht herumkommen, denke ich mal, oder? irgendein papier muß es ja geben, um zu beweisen, daß ich überhaupt das ding in reparatur gegeben habe.
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ja schon, aber meistens sind hier die gesamten AGBs angehängt... du kannst auf eine einfache übernahmebestäigung verlangen, dazu ist auch keine unterschrift deinerseits erforderlich.
aber wollen wir nicht im vorhinein schon den teufel an die wand malen
sind die 6 monate schon überschritten
