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Alt 08.04.2003, 20:02   #17
al T
Veteran
 
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Also ich würd mal sicherheitshalber einen Anwalt konsultieren. Ein Erstgespräch ist in der Regel kostenfrei. Lass dich drüber aufklären, was Sache, bzw, Recht ist. Du steigerst deine Chancen bei Telekommunikationsunternehmen erheblich, wenn du über Anwalt in Briefwechsel trittst.

Check mal, ob die Eltern eine Rechtschutzversicherung haben und die für diesen Bereich Deckung bietet. In der Rechtschutzversicherung sind minderjährige Kinder bis 19 Jahre mitversichert, solange sie kein Einkommen haben, bzw. manchmal auch bis zu einem geringen Einkommen. Die Summe deiner Einkünfte müsste sich ja nachweisen lassen.

Meine - allerdings gefühlsmässige - Rechtsauffassung wäre, dass die Firma ein Verschulden trifft, weil sie dir ja das Mobiltelefon nicht ausgehändigt hat, also beinah schon unterschlagen. Der SChaden resultiert daher aus deren fehlverhalten. Weiters finde ich es problematisch, dass das Gerät nicht dir persönlich ausgehändigt wurde, sondern der Firma. Damit ist eigentlich schon klar, dass das eigentliche Vertragsverhältnis ja die Firma eingegangen ist.

Ich würd - auch wenn ich mich jetzt wiederhole - sofort auf fachkundige Hilfe setzen (Anwalt). Und selbst wenn du dann für diesen Kosten hast von 300 €.-, es lohnt sich. Was, wenn da noch schlafende Löwen aufwachen und eine nachträgliche Rechnung von 2000 Euro auftauchen weil der unrechtmässige Benützer Sehnsucht nach Gesprächen mit seiner Tante in Surinam hatte?

Zu der Firma: wende dich an FMA (www.fma.gv.at), da Kundenwerbung für Finanzdienstleistungen in der von dir beschriebenen Form (in Disco anquatschen, Anruf von "Empfehlungen" = Cold Calling) auch nicht rechtens ist. Zum anderen: Ist man mit 17 schon vollkommen Geschäftsfähig? Also als Konsument sicher nicht, und als Vermittler von Finanzdienstleistungen sicher auch nicht.

Ansonsten kann ich zu dem Thema nur (wiederholt)sagen: Jeder hat den Versicherungs- und Finanzberater den er verdient, schliesslich hat er ihn sich selbst ausgesucht!
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