Zitat:
Original geschrieben von kikakater
Ich glaub, alte Leute vererben der Kirche ein paar Dinge, weil sie von der eigenen Verwandtschaft mit GROBEM UNDANK behandelt wurden, ist auch im BGB nachzulesen, daß es eine solche Möglichkeit durchaus gibt, soweit nicht die Kinder mit dem Pflichtteil betroffen sind.
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das trifft sicherlich nur auf einige wenige zu, wenn ich jemanden nichts vererben will, dann kann ich auch alle enterben und alles dem
staat hinterlassen.