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Alt 24.01.2001, 13:58   #3
Jogi
Jr. Member
 
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Beiträge: 34


Reden

Hallo Simeon,
Flugzeugbeleuchtung ist in Regelwerken vorgeschrieben, die international vereinbart wurden.
Einzelheiten hierzu gibt es in der Luftverkehrs-Ordnung „Vom Luftfahrzeug zu führende Lichter" bzw. in europäischen Vorschriften (JAR-OPS ). Die Darstellung aller Regeln würde den Rahmen dieses Forums sprengen.Hier eine Kurzbeschr.:
Die Beleuchtung ( = Positionslichter und Zusammenstoßwarnlicht ) ist z. B. abhängig vom Betrieb ( Flüge bei Tag oder Nacht ) oder vom Muster ( B747 oder Segelflugzeug....)
Erforderlich sind:
z. B. Flüge bei Tag: Zusammenstoß-Warnlicht ( = Beacon )
Flüge bei Nacht: Beacon + Positionslichter + 2 Landescheinwerfer
bei Vereisung: Beleuchtung um Eisansatz zu erkennen



Verstellpropeller: Die Aufgabe eines Propellers ist es, die Motorleistung in Schub umzuwandeln. Der erzielte Wirkunggrad ist abhängig vom Blattwinkel = Steigung. Im Steigflug wird durch die Propeller-Verstellung ( meistens hydraulisch o. elektrisch ) eine niedrige Steigung und für den Reiseflug eine höhere Steigung vorgewählt. Diese Drehzahlwerte werden durch einen „Regler" in einem gewissen Bereich konstant gehalten. Die Leistung des Motors wird über „Throttle" = Ladedruck verändert.
Throttle und Propeller werden vom Piloten über entsprechende Hebel im Cockpit eingestellt. Flugzeugmuster, Motor mit/ohne Turbo und Getriebe, Temperatur, Flughöhe und Verbrauch beinflussen die Leistung. Zu jedem Flugzeug gibt es ein „Pilot Handbook", in dem in vielen Tabellen die richtigen Einstellkombinationen aufgelistet ist. Eine „Motormangement" wie bei unsere heutigen Autos gibt es nicht, hier ist die Luftfahrt im „Dampflokzeitalter stehengeblieben.

Gruß Jogi
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