Zitat:
Original geschrieben von creibl
Aber wer kann nachweisen, dass die Kamera nicht schon in Ö gekauft wurde und nicht erst in USA, wenn nicht noch gerade orginal verpackt und samt Rechnung?
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Die Frage ist, wer die Beweislast trägt: M.W. dürfen die Zollbeamten die Vorlage der Rechnung verlangen, aus der hervorgeht, dass die Kamera in der Heimat gekauft wurde. Kann man das nicht - weil eben woanders gekauft - darf man verzollen.
Ok, das Risiko erwischt zu werden, ist wahrscheinlich nicht gerade hoch. Aber ein weiteres Problem sind evtl. die Gewährleistungsrechte...