... sorry, ihr habt mich missverstanden.
Wenn ich sage "ich sehe keinen neuen Handlungsbedarf" meine ich, dass es selbstverständlich ist, dass man sich wie bisher vor Veröffentlichung einer Software bei Pete meldet und sich wie bisher um eine Lizensierung bemüht.
Er kann dann weiterhin sagen "schick mir ein Belegexemplar" oder eine wie auch immer geartete Lizenzgebühr verlangen.
Aber am Verfahren an sich ändert sich für den Entwickler nichts (daher kein "neuer Handlungsbedarf").
Wenn man bisher ordentlich bei der Verwendung von FSUIPC (etc.) vorgegangen ist, sollte man es einfach in Zukunft genauso machen und es Pete überlassen, wieviel er den Entwicklern berechnen will.
Wer FSUIPC einfach "beigepackt" hat (oder als Entwickler gar frech in die eigene Installationsroutine eingebunden hat), sollte künftig die Lizensierung vernünftig regeln. Aber das gilt ja eigentlich für alle Software, deren man sich bedient....
Viele Grüße
Wolfgang
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