Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 29.03.2003, 22:32   #7
auma
Master
 
Registriert seit: 10.03.2001
Beiträge: 678


Standard

Ein Rückgaberecht ist nirgends im Gesetzt verankert, das macht jeder Händler freiwillig oder auch nicht.
Die meisten Firmen machen keine Probleme, wenn man die Ware originalverpackt, inkl. allen Zubehör etc. zurückgeben möchte.
Bei fehlender/zerstörter Verpackung bzw. fehlendem Zubehör wird es der Händler nicht zurücknehmen, da er es nicht mehr bzw. nur zu einem reduziertem Preis verkaufen kann.
____________________________________
haben wir nicht, machen wir nicht, war noch nie und wird auch nie so sein.
auma ist offline   Mit Zitat antworten