1) Selbstverständlich müßte die Firma auch die Hardware auch nach der Öffnung der Verpackung zurücknehmen. Alles andere ist Schwachsinn und schon längst gerichtlich geklärt (auch die Idiotie mancher Firmen mit "Nur mit Originalverpackung...").
2) Dein Problem ist, daß Du nicht nachweisen kannst, daß Du (so vermute ich) erwähnt hast, daß Du das Gerät unter Linux betreiben willst. Da wirst also bei Wandlungsversuchen den Kürzeren ziehen.
So ist das mit dem Handel....
|