ich nehme an ,dein zitiertes gesetz,bezieht sich auf "auftragsstornierung",und nicht ausprobieren.
denn die ware wäre ja nicht mehr weiterzuverkaufen.du kannst auf rückerstattung eines gewissen betrages hoffen,aber wer garantiert dem händler das die gebrauchte ware noch wer abnimmt?
mit orig. verpackung hättest mehr chancen.
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