Thema
:
Polizeistrafe
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28.03.2003, 16:17
#
13
maxb
Großmeister
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Ort: Wien
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Mein Computer
Zitat:
Original geschrieben von Fusi
"im Fall ihrer
Uneinbringlichkeit mit Arrest von zwei bis sechs Wochen, zu
bestrafen,"
lol, ich bin jetzt 8 Monate im Arrest
reicht das ?
die zwei bis sechs wochen musst aber nachdienen
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