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Original geschrieben von Cindy
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Da die Bundesverfassung jedoch die wesentlichsten Kompetenzen zur Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund zuweist, fallen nicht viele Zuständigkeiten in den selbständigen Wirkungsbereich der Bundesländer, wie zum Beispiel die örtliche Sicherheitspolizei, Gemeindeangelegenheiten, Bauwesen, Feuerpolizei, Landeskulturangelegenheiten (Theater, Kino), Jagd- und Fischereirecht, Feld-, Tier- und Naturschutz, Sport- und Fremdenverkehrsangelegenheiten sowie das Dienstrecht der Landes- und Gemeindeangestellten.
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Das ist eine schöne Aufzählung von sinnlos unterschiedlichen Landesgesetzen, und ich gebe Dir auch Recht, dass man regionale Kompetenzen fördern soll, und zwar indem man Teile der Landeskompetenz auf die Gemeinden überträgt.
Zitat:
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Bauwesen, Feuerpolizei, (Theater, Kino), Jagd- und Fischereirecht, Feld-, Tier- und Naturschutz, Sport- und Fremdenverkehrsangelegenheiten
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*kopfschüttel* Wozu gibt es länderweise unterschiedliche Altersbeschränkungen für Kinobesucher, nur ein Bespiel der Sinnlosigkeit.
@Ahtropos - jep, Bezirksvertreterwahlen sind das
