Zitat:
Original geschrieben von CISK
tja das mit der garantie ist egal, die gewähleistung ist sowieso 24 monate
|
nein, das ist *nicht* egal. denn gewährleistung ist 6 monate, und nicht 24. die gesetzliche gewährleistung ab 6 monaten gilt nur dann, wenn der KUNDE beweist, daß der defekt/mangel schon beim KAUF vorhanden war !!!
außerdem kannst du die gesetzliche gewährleistung nur gegenüber dem händler geltend machen. d.h. beim hofer ! das schau ich mir an, daß das alles problemlos abläuft, wenn du 1,5 jahren nach kauf mit dem drucker dort antanzt und versuchst, die gesetzliche gewährleistung geltend zu machen.
eine herstellergarantie ist in diesem fall schon mehr wert. gar nicht davon zu reden, wie viel der service bei einem fachhändler in so einem fall wert ist.