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Alt 07.03.2003, 22:43   #7
TooLowFlap
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Der Gesetzgeber schreibt den Betrieb der Beacon immer dann vor, wenn ein Triebwerk läuft - also wie schon richtig erklärt wurde vom anlassen bis zum abschalten! Dieses Licht ist die einzige gesetzliche Vorschrift (neben den Navigation Lights von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) - der Rest ist als Company Prozedure!

Nur noch einige Bemerkungen von mir:

Strobes - diese Blitzlichter sind so hell, dass ein direktes hereinschauen bei Nacht vermieden werden muss - deshalb schaltet man sie nur in der Luft ein und - je nach Company - bei Bewegungen auf einer Runway. Airbus bietet eine Schalterstellung AUTO an, wo sich die Strobes automatisch beim Lift Off anschalten und beim Touch Down ausschalten. Beim Taxi verwendet man sie definitiv nicht (außer man rollt auf einer Runway rum!)

Landing Lights - aus bei 10.000ft weil die Dinger nicht den Zweck haben mehr zu sehen sondern vorallem gesehen zu werden! Man will ja von dem unkontrolliertem VFR Traffic gut gesehen werden!

NAV Lights - bestehen nicht nur aus den rot/grünen Lichtern an den Flügelenden (die jeweils 110° abstrahlen), sondern auch aus einem weißen Licht am Heck, was 140° abstrahlt. Die Dinger sind eh für den Arsch, aber ich mache sie während der Cockpit Preperation direkt an!

Nose Wheel Light hat bei uns übrigens 2 Einstellungen - Taxi und Takeoff!

Gruß

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