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Alt 07.03.2003, 15:54   #4
Phantomias
Inventar
 
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"Als eines der Probleme des Gesetzes sah das Gericht an, dass keine Unterschiede zwischen Internet-Inhalten gemacht werden, die etwa für 5-Jährige oder für Teenager geeignet seien. Auch die Beschränkung auf kommerzielle Anbieter ist nach Meinung der Richter im Gesetz nicht eindeutig geklärt."
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zwischen einem 5-jährigen und 15-jährigen ist aber IMHO schon ein deutlicher Unterschied,außerdem ist das Gesetz sowieso fürn Arsch, jeder egal wie alt, kann zu Porno-Seiten gelangen, dazu gibt es einfach viel zuviele im wwww...

das ganze ist bestenfalls dazu geeignet um Eltern ein wenig zufriedenzustellen...
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