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Alt 06.03.2003, 12:44   #7
gleeful
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@ defender
also prinzipiell ist das erstmal ein gewährleistungsfall. da der kauf noch keine 6 monate her ist, gilt außerdem die beweislastumkehr - er muss also dir beweisen, dass du es kaputt gemacht hast, sollte er nicht gewährleisten wollen. wenn da was verbogen, zerdeppert, zerkratzt etc. ist, hat er recht dich zu "verjagen", ansonsten nicht. gewissen schwarze schafe (nennen wir sie mal fa. octran) versuchen leider manchmal einen direkt an den hersteller weiterzuleiten.

nähere infos zur gewährleistung:

http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?threadid=89116

grüße
gleeful
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