Zitat:
Original geschrieben von reemrev
@CWsoft
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ps: Das Gewährleistungsrecht umfasst 6 Monate und erlischt nicht mit der ersten Inbetriebnahme des Gerätes.
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Der Gewährleistungs
zeitraum beträgt 24 Monate. Während der ersten sechs gilt Beweislastumkehr.
Zum Rest: Nein, natürlich nicht. Vielen fällt nur die Unterscheidung von "Mängel, die schon beim Verkaufszeitpunkt vorhanden waren" (=Gewährleistung) und "Mängel, die durch Verbrauch verursacht werden" (=Garantie) schwer.
Beispiel: Halte einen Automotor mal 24 Stunden konstant bei Maximaldrehzahl und beanspruche mit dem Rest, der übrigbleibt, Gewährleistung.
