@ CWsoft
ad hinweis auf gewährleistungsrecht: die meisten wurden aber drauf gedrillt, auf ihr recht auf nachbesserung hinzuweisen. und da weiß ich dann nie was ich korrekterweise erwidern soll.
die formulierungen im gesetzestext san halt net grad griffig.
nachhilfe für schwerfällige gemüter, bitte:
ich stehe also mit meinem nichtbeschädigten oder abgenutzen, aber völlig toten staubsauger vor dem verkäufer, der noch 20 gleiche modelle lagernd hat und sage ich begehre sofortigen austausch laut gewährleistungrecht. er sagt aber "nix da, ich hab ein recht auf nachbesserung und werde das teil jetzt an der hersteller / distributor schicken". woraufhin ich kontere:
a) oh.
b) nein, sie müssen es mir austauschen, weil................................(please fill in blank)
danke/grüße
gleeful