Zitat:
Original geschrieben von gleeful
hm, tja, da hakt's dann halt. die wenigsten geräte funktionieren beim ersten verwenden nicht. recht häufig geben sie aber innerhalb der ersten wochen den geist auf (weil schlecht verarbeitet und insofern mangelhaft).
|
Solange der Mixer nicht schon starke Abnutzungserscheinungen hat, dürfte es ohnehin keine Probleme geben. Geräte mit deutlich sichtbaren Gebrauchsspuren und/oder mechanischen Beschädigungen hingegen würden einem Händler aber ausserordentliche Belastungen aufbürden. Wie soll er denn so ein Gerät, z.B. nach Reparatur durch den Hersteller, wieder verkaufen?
Zitat:
und wenn ein böswilliger händler dann sagt "okay, des kömma nua einschickn", kann ich nicht wirklich was entgegensetzen, oder? nicht im sinne von, das gesetz sagt, sie müssen es mir sofort austauschen, soferne sie mir nicht an ort und stelle mein verschulden nachweisen können.
|
*seufz* Ich habe mich so bemüht, Dir zu erklären, dass ein Austausch - ganz egal von wem - nur vorgenommen werden kann, wenn auch ein Ersatzgerät vorrätig ist. Wie soll denn das sonst funktionieren?
Du kannst aber wohl kaum Händler, egal welcher Branche, verpflichten, von JEDEM jemals verkauft ein bis mehrere (könnten doch auch mehrere Kunden zur gleichen Zeit Defekte haben) Ersatzgeräte zu bunkern bis zum St. Nimmerleins-Tag. Da wären die Preise aber schnell sehr hoch.
Letztlich steht Dir nach Gewährleistungrecht und bei intaktem Gewährleistungsanspruch, wenn Du es wünscht, ein Austausch innerhalb angemessener Frist zu. Zaubern können nur ganz wenige Händler.
