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Alt 27.02.2003, 12:47   #37
gleeful
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@ CWsoft
danke für die links - werd ich mir mal zu gemüte führen.

Zitat:
Original geschrieben von CWsoft

Ja, darfst man und auch Du. Bis zum Beweis des Gegenteils - sollten wir nicht vergessen. Du kannst Deinen Mixer drei Monate im Eck liegen haben und dann erst draufkommen. Hat er aber funktioniert und erst später tritt ein Ausfall/Defekt auf, dann ist der Gegenbeweis oft einfach zu führen. (Das können wir jetzt nicht viel weiter diskutieren, weil letztendlich nur die Entscheidung der Gerichte gilt. Die hingegen ist weder einheitlich leicht absehbar.)
hm, tja, da hakt's dann halt. die wenigsten geräte funktionieren beim ersten verwenden nicht. recht häufig geben sie aber innerhalb der ersten wochen den geist auf (weil schlecht verarbeitet und insofern mangelhaft). und wenn ein böswilliger händler dann sagt "okay, des kömma nua einschickn", kann ich nicht wirklich was entgegensetzen, oder? nicht im sinne von, das gesetz sagt, sie müssen es mir sofort austauschen, soferne sie mir nicht an ort und stelle mein verschulden nachweisen können.

läuft im endeffekt immer noch auf kulanz hinaus (oder auf laut schimpfen, wenn man beim birg is ).

grüße
gleeful
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