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Original geschrieben von gleeful
der mangel (ich spreche vom defekt, weil es leichter verständlich ist) hat also 6 monate zeit sich zu zeigen - mixer od. staubsauger gibt nach 4 wochen einfach den geist auf, darf man annehmen, dass ein mangel zum kaufzeitpunkt vorhanden war.
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Ja, darfst man und auch Du. Bis zum Beweis des Gegenteils - sollten wir nicht vergessen. Du kannst Deinen Mixer drei Monate im Eck liegen haben und dann erst draufkommen. Hat er aber funktioniert und erst später tritt ein Ausfall/Defekt auf, dann ist der Gegenbeweis oft einfach zu führen. (Das können wir jetzt nicht viel weiter diskutieren, weil letztendlich nur die Entscheidung der Gerichte gilt. Die hingegen ist weder einheitlich leicht absehbar.)
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... Der Unternehmer kann dieser Wahl entgegenhalten, dass das für ihn unzumutbare Kosten bedeutet, und daher die jeweils andere Abhilfe anbieten. ...
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Der Begriff "unzumutbare Kosten" ist nicht so dehnbar, wie Du glaubst. Wir wollen, unseren Kunden Ihnen zustehende Rechte keinesfalls schmälern; wir als Kunden wollen aber auch unsere Rechte als Kunden nicht geschmälert wissen. Ich würde in solchen Fällen wahrscheinlich etwas nachdrücklicher als Du vorgehen. Sympathie-Punkt für Dich.
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... Wenn nur ein verhältnismäßig geringer Mangel im Vergleich zum Wert der Sache vorliegt, wie zB bei einem defekten Blinker bei einem KFZ, wird der Konsument nicht gleich den Austausch des Autos verlangen können..
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Das ist der Punkt. Und er ist verständlich, denke ich. Das ist auch gut so. Ein Blick in die hochgelobten Staaten zeigt, was ich meine:
"Vor dem Schließen der Türe sind allfällig noch zwischen Rahmen und Türe befindliche Finger zu entfernen, ansonsten Verletzungen auftreten könnten, die einen Spitalsaufenthalt nötig machen können." Bei Fehlen solchen Hinweise werden sofort Schadensersatzprozesse in Millionenhöhe geführt.
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hast du vielleicht den vollständigen gesetzestext in digitaler form vorliegen? täte mich interessieren - im netz find ich immer nur auszüge.
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Aber ja doch:
http://bgbl.wzo.at/pdf/2001a048.pdf (Das sind die letztgültigen und relevanten Änderungen. Prinzipiell findest Du aber unter
http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/ 98% aller Gesetzestexte. Du musst nur lernen, mit der Suchmaschine umzugehen.
