@ CWsoft
will nur klarstellen, dass ich unsere diskussion hier in keinster weise als streit betrachte und mich in jedem punkt auch gerne eines besseren belehren lasse. bin kein jurist und kiefle dementsprechend an gesetzestexten und deren korrekter auslegung. im gegenteil, ich wünschte in vielem, dass du recht hast und ich danebenliege.
Zitat:
Original geschrieben von CWsoft
Die von Dir erwähnten Fälle fallen eindeutig NICHT unter "Gewährleistung". Sie können unter "Garantie" fallen (siehe Garantiebedingungen), die sich grundlegend von Gewährleistung unterscheidet und auch als freiwillige Zusatzleistung keiner gesetzlichen Regelung unterliegt.
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da liegst du aber wohl falsch. habs jetzt auch nachgeschlagen:
§ 924 ABGB: Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergaben hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist."
der mangel (ich spreche vom defekt, weil es leichter verständlich ist) hat also 6 monate zeit sich zu zeigen - mixer od. staubsauger gibt nach 4 wochen einfach den geist auf, darf man annehmen, dass ein mangel zum kaufzeitpunkt vorhanden war.
zum recht auf austausch: ich wünschte du hättest recht. die arbeiterkammer (und auch die von mir kritisierten händler) sagt dazu allerdings:
"Verbesserungsvorzug
In erster Linie hat der Konsument Anspruch auf Verbesserung: Er kann es sich grundsätzlich aussuchen, ob er die Ware reparieren oder austauschen lassen möchte. Der Unternehmer kann dieser Wahl entgegenhalten, dass das für ihn unzumutbare Kosten bedeutet, und daher die jeweils andere Abhilfe anbieten. Wenn nur ein verhältnismäßig geringer Mangel im Vergleich zum Wert der Sache vorliegt, wie zB bei einem defekten Blinker bei einem KFZ, wird der Konsument nicht gleich den Austausch des Autos verlangen können."
hast du vielleicht den vollständigen gesetzestext in digitaler form vorliegen? täte mich interessieren - im netz find ich immer nur auszüge.
grüße
gleeful