Zitat:
Original geschrieben von CWsoft
Möglicherweise habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt: Es steht Dir als Konsument IMMER zu, in einem berechtigten Gewährleistungsfall Austausch zu verlangen - ganz ohne Obergrenze. Hier ist das Gesetz keinesfalls schwammig.
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doch is es, weil der händler immer das recht hat auf nachbesserung zu bestehen, was bedeutet, dass er es einschickt. genau das ärgert mich ja.
Zitat:
Original geschrieben von CWsoft
Die von Dir erwähnten Fälle fallen eindeutig NICHT unter "Gewährleistung". Sie können unter "Garantie" fallen (siehe Garantiebedingungen), die sich grundlegend von Gewährleistung unterscheidet und auch als freiwillige Zusatzleistung keiner gesetzlichen Regelung unterliegt.
Wenn Du also zum Verkäufer gehst und sagst "Der Mixer hat nur drei Wochen funktioniert, dann hast Du ihm die Arbeit abgenmommen, zu beweisen, dass der Fehler nicht schon beim Verkauf vorhanden war. -> KEINE Gewährleistung, weitere Vorgangsweise nach Garantiebestimmungen.
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das is auch nicht einfach, weil man sich auch gespart hat "defekt" näher zu definieren. wenn ein elektrogerät nach kurzer zeit einfach aufhört zu funktionieren, darf man nämlich wohl davon ausgehen, dass das gerät bereits bei kauf einen defekt aufwies.
grüße
gleeful