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Alt 27.02.2003, 08:14   #25
gleeful
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@ grizzly & CWsoft
natürlich hat die sache zwei seiten und ich wollte jetzt auch nicht als händlerfresser rüberkommen. trotzdem ist das gesetzt extrem schwammig formuliert (sehen auch juristen so) und ein höchstbetrag bis zu dem man umtausch verlangen kann wäre imho durchaus sinnvoll (das man irgendwo eine riegel einziehen muss, um die händler nicht übergebühr zu belasten ist schon klar).

computer sind natürlich ein kapitel für sich, weil die gefahr der unsachgemäßen handhabung durch den konsumenten wesentlich größer ist als in irgendeiner anderen branche. bei physischen schäden am gerät (schraubenzieher abgerutscht) stellt allerdings auch die beweislastumkehr in aller regel kein problem da. bei standard consumer goods wie mixer, staubsauger, cd-player etc, die schlicht und ergreifend den geist aufgeben nach ein paar tagen oder wochen, fühlt man sich allerdings recht verarscht als konsument, wenn der händler schlicht meint, den müsse er einschicken. von daher höchstbetrag.

soviel dazu,
grüße
gleeful
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