Zitat:
Original geschrieben von gleeful
genau das macht mich narrisch - ein zahnloseres gesetz als unser gewährleistungsrecht muss man erst mal zuwege bringen.
|
das neue gewährleistungrecht ist weder zahnlos, noch händlerfreundlich. Du musst es nur - wie jedes Recht - bei Bedarf durchsetzen.
Zitat:
de facto missbrauchen leider fast alle händler (vor allem natürlich die großen ketten) das gewährleistungsrecht mit system und schicken prinzipiell nur ein...
|
Eine generelle Linie in dieser Richtung konnte ich bislang (auch ich bin schließlich in den meisten Branchen Kunde und Konsument) nicht beobachten.
Zitat:
klüger wäre es gewesen einen grenzbetrag einzuführen bis zu dem der kunde tatsächlich das recht auf sofortigen austausch -falls möglich- hat.
|
Du hast das Recht auf Austausch. Das belastet jeden Händler bereits kostenmäßig ziemlich heftig, was in Branchen mit geringer Ertragskraft auch wieder reichlich Arbeitskräfte freisetzt. Vergiss nicht, dass ein Händler, der sofort tauscht, nicht nur Handlingkosten, sondern in unserer Branche vor allem Wertverluste in beträchtlicher Höhe in Kauf nimmt. Bis der z.B. Dein Board wieder von Distributor retour bekommt, kann er es in den meisten Fällen bereits einstampfen - da gibt es nicht mal mehr Prozessoren dafür.
Weiters muss jeder Austausch "in einem vertretbaren Zeitrahmen" abgewickelt werden. Die Gerichte haben in der letzten Zeit hier etwa zwei bis drei Wochen als gerechtfertigt anerkannt. In der Zeit kann kein Händler via Hersteller tauschen; im besten Fall vielleicht über den Distri. Schafft er aber weder Austausch noch Verbesserung in angemessener Frist, hast Du Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Das ist doch was, oder?
Klar, Du musst Dein Recht auch durchsetzen, wenn nötig. Es soll Händler geben, die davon ausgehen, dass Dir es die Mühe nicht wert sein wird - wir gehören nicht dazu.
Nur nie vergessen: Gewährleistung bezieht sich immer nur auf Mängel, die beim Kaufzeitpunkt bereits bestanden haben, nur noch nicht bemerkt wurden. Durch die Beweislastumkehr (eine deutliche Verbesserung für Konsumenten - was ist da "zahnlos"?

) muss Dir der Händler nötigenfalls beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war. Das ist schwierig, aber ich würde trotzdem nicht die Axt im Mainboard steckenlassen...
