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Alt 25.02.2003, 14:29   #7
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
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Illegal ist, was gegen Gesetze verstößt. Der Vertrag mit eBay ist aber kein Gesetz. Dass der Angegriffene im Vertragsverhältnis mit eBay gegen deren AGB verstößt, geht rechtlich und praktisch betrachtet niemanden Drittes etwas an. Es gibt hier auch gar keine Möglichkeit, dass z.B. Dritte den Angegriffenen verklagen. Weiterhin ist auch für Dritte gar nicht erkennbar, ob im Vertragsverhältnis zwischen dem Typen und eBay die AGB tatsächlich Vertragsbestandteil geworden sind.

Das Verhalten von Flusipilot ist ein meinen persönlichen Augen peinlich, weil reichlich daneben:

Freeware gegen Unkostenpauschale weiterzugeben, dürfte wohl kaum gegen das Urheberrecht verstoßen…

Flusipilot verstößt indess gegen das Urheberrecht, indem die Seite persönliche Mails des Auktionators veröffentlicht.

Weiterhin erfüllen einige Postings in dem Flusiforum schlicht den Tatbestand der Beleidigung.
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