ich bin zwar kein Jurist, aber soweit ich informiert bin (und so steht es auch in jedem Zeitungsbericht) gilt die Unschuldsvermutung solange, bis ein rechtsgültiges Urteil gefällt ist.
Somit ist der Täter aber trotz seines Geständnises, welches er ja wiederrufen könnte, als nicht schuldig zu betrachten.
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Auch Parteilose sind nicht parteilos, sie sind für die Gerechtigkeit. (S.J. Lec)
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