@LOM: das dieser Fall hier herausgepickt wird hat nix damit zu tun das man hier einen voraussichtlich tatsächlich ( ? noch ist er ja nicht verurteilt! ) Schuldigen gefoltert ( lt Anti Folter KOnvention gilt selbst die Androhung mit Folter als Folterung ) hat, sondern das die Polizei dies alles sogar im Akt vermerkt hat, womit es diesmal Beweis egibt.
Normalerweise wird jemand der einen Polizisten Misshandlung vorwirft sofort wg Verleumdung angezeigt und auch fast immer verurteilt. Da halten alle zusammmen, will ja keiner einem Kollegen ans Bein pinkeln.
Es kann schon sein das hie und da durch Folterung ein verstockter Verbrecher zu einer Aussage gebracht werden könnte, doch die Geschichte hat gezeigt, das eigentlich nur die Aussagen damit erzwungen werden, die die Folterer hören wollen ( zb Inquisition ).
Und ich hätte eigentlich gedacht das wir diese Zeiten schon lange hinter uns haben.
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