Thema: Napster ???
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Alt 14.02.2001, 08:54   #9
Punschkrapfen
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von Professor Mailbomber:
Frage: Was ist keine urheberrechtlich geschützte Musik <HR></BLOCKQUOTE>
Wenn es sich um eine eigentümliche geistige Schöpfung handelt, dann hat der Urheber das höchstpersönliche und unveräußerliche Urheberrecht. Es ist aber vererblich (§23 UhrG).

Nur Gesetze, Verordnungen, etc. und Landkarten des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen sind von vornherein freie Werke (§7 UhrG). Andere Werke werden mit Zeitablauf frei, zB Fotografien oder Schallträger 50 Jahre nach Anfertigung oder Veröffentlichung (§74 bzw. §76 UhrG).

Ein Urheber geistigen Eigentums kann sich seines Rechts also nicht begeben, er kann es aber verwerten bzw. verwerten lassen. Dabei sind auch langfristige Verwertungsverträge üblich. Die Lage für den Urheber ist dann ähnlich der eines Eigentümers einer langfristig vermieteten Wohnung: das Eigentumsrecht ist äusserst eingeschränkt - er darf die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters nicht einmal betreten bzw. der Urheber sein eigenes Werk nicht mehr selber verbreiten, aber die Gegenleistung ist der Zins bzw. die Verwertungsvergütung.

Das ist in Österreich bzw. seit der UhrG-RL von 1993 auch in der EU im Kern so geregelt. Andere Länder haben teilweise abweichende Vorschriften.

Das Gesetz schützt also alle Werke die hinreichend neu iSd UhrG sind; was der Urheber mit seinem Recht macht ist ihm im Rahmen der Privatautonomie selbst überlassen.

[Dieser Beitrag wurde von Punschkrapfen am 14. Februar 2001 editiert.]
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