Hallo Leute,
zunächst einmal freut mich, dass der Artikel etwas Lob und insbesondere kontroverse Diskussionen auslöst. So sollte das ja auch sein
Ja, sicher ist der Artikel einseitig. Der Artikel ist wohl in etwa so einseitig, wie hier seinseitig Rechte beschnitten werden. Ich denke, praktisch alle WCM Leser sind als Konsumenten der geplanten Änderungen betroffen. Aber nur sehr wenige Leser sitzen wohl bei den großen Musikkonzernen mit in einem Boot. Deshalb kritisiert der Artikel im Interesse der Leser.
Noch ein paar lose Ideen zu den hier geäußerten Argumenten:
Sicher ist das, was du, Satan_666, als Definitionsproblem darstellst, im Kern durchaus richtig. Zwar muss eine Kopie wohl nicht näher definiert werden, und ein Klon ist vom natürlichen Sprachgebrauch her sicher dasselbe. Aber ein Problem zeichnest du sicher auf: Seit Einführung der Privatkopie haben sich die Kopiemöglichkeiten ganz erheblich verändert: Mit der digitalen Kopie kann verlustfrei beliebig häufig und wesentlich effektiver kopiert werden. Unrechtmäßige Kopien können so größeren Schaden anrichten. Das ist es, was die Industrie antreibt.
Dazu fallen mir Einschränkungen ein: Das Problem trifft zunächst das „Unrechtmäßige“. Wie Mike schon schreibt, ändern die technischen Möglichkeiten nichts am legalen Interesse der Konsumenten. Wenn ich die gekaufte CD im Auto und im Wohnzimmer hören will, habe ich nun einmal das Interesse, mein Recht richtig nutzen zu können. Nur weil der technische Stand der Dinge jetzt bessere Kopien erlaubt, will ich als Konsument nicht im Interesse der Industrie auf mein bisheriges Recht verzichten.
Besondere Ironie: Gerade die Industrie ist es ja auch, die den technischen Fortschritt unmittelbar leistet. Einerseits will die Industrie also neue Techniken schmackhaft an den Kunden bringen. Und andererseits wollen sie dann mit Hinweis auf die neuen Möglichkeiten des Kunden dessen Rechte beschneiden…
Der Vergleich „Klon / Kopie“ ist aber auch etwas krumm, denn er verkennt das wahre Wesen des Urheberrechtes. Es geht nicht um den sich in der materiellen Qualität niederschlagenden Wert einer Reproduktion. Sondern es geht um den Schutz der geistigen Schöpfung. Ein schäbig abgeschriebenes Gedicht beinhaltet aber immer noch den genau gleichen geistigen Schöpfungswert wie ein im feinsten Kunstdruck veröffentlichter Gedichtband. Eine auf Kassette aufgenommene Schallplatte ist also im Sinne des Urheberrechts keine geringwertigere Duplikation als eine kopierte CD – im Gegenteil: Es kommt einzig auf den Wert der geistigen Schöpfung an. Und genau hier verkennt eine Unterscheidung „Klon / Kopie“ dies.
Besonderer Witz: Eine solche „Klon / Kopie“ Unterscheidung geht am dringlichsten Problem der Musikindustrie vorbei: MP3s wären aufgrund der starken, verlustbehafteten Kompression ja gar kein Klon, sondern bloß eine vermeintlich weniger schlimme Kopie.
Das Problem ist, dass das Urheberrecht kein einseitig gutes oder schlechtes Recht ist. Urheberrecht schützt in unserer heutigen Gesellschaft sicherlich die Urheber. Aber andererseits schützt es immer mehr die industrielle Verwertung eines Gutes, von der die ursprünglichen Urheber nicht sonderlich profitieren. Und in Kombination mit technischen „big-brother“ Methoden ist es schon fraglich, wie weit sich der Bürger als Teil der Wissensgesellschaft von seinem Staat (Demokratie!) gängeln lassen sollte, um die kommerziellen Interessen einzelner zu schützen.