und eines noch, ICH bezahle dafür, dass ich eine Kopie einer CD erstellen, ob jetzt beim Kauf eines CD Brenners, beim Kauf von Rohlingen, usw., was auch gemäß § 42 des Urheberrechtsgesetz erlaubt ist.
Der Öffentlichkeit darf ich meine Kopie nicht zur Verfügung stellen, wobei meiner Meinung auch ein zur Verfügung stellen im Internet dazu zu der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zählt.
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