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Alt 07.02.2003, 12:41   #7
_m3
Inventar
 
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Tarjan: Dagegen ist ja auch prinzipiell nichts einzuwenden. Ich hab kein Problem damit, wenn Inkassobueros, etc. fuer EINZELDATEN zur Kassa gebten werden.

Aber wie laesst sich
"hiefür muss glaubhaft sein, dass diese Personen regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, wobei eine derartige Abfrage im konkreten Fall nur für die glaubhaft gemachten Zwecke erfolgen darf."
mit
'Das Zentrale Melderegister soll neben allen Funktionen nach
dem Meldegesetz die Grunddaten für eine IT-Gesellschaft und e-Government zur
Verfügung stellen. Weiters wird angestrebt, Kontentprovider für alle
Bedarfsträger der öffentlichen verwaltung zu sein.'
vereinbaren?

IMNSHO hat der Staat meine Daten an keinen Adresshaendler, Versandhaus, etc. weiterzugeben und schon gar nicht zu verkaufen. Es ist ja schon die weitergabe der Meldedaten an die Kirche IMHO mehr als bedenklich.
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