http://zmr.bmi.gv.at/pages/Zugang.htm
Zitat:
Zulässigkeit des Verwendens der Daten des zentralen Melderegisters
§ 16a. (4) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, Organen von Gebietskörperschaften, Gemeindeverbänden und den Sozialversicherungsträgern auf deren Verlangen eine Abfrage im Zentralen Melderegister in der Weise zu eröffnen, dass sie, soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist, den Gesamtdatensatz bestimmter Menschen im Datenfernverkehr ermitteln können.
(5) Abgesehen von den in Abs. 4 genannten Fällen ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, bestimmten Personen im Rahmen des § 16 Abs. 1 auf Antrag eine Abfrageberechtigung im Wege des Datenfernverkehrs auf die im Zentralen Melderegister verarbeiteten Daten, für die keine Auskunftssperre besteht, zu eröffnen; hiefür muss glaubhaft sein, dass diese Personen regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, wobei eine derartige Abfrage im konkreten Fall nur für die glaubhaft gemachten Zwecke erfolgen darf.
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aber:
http://www.quintessenz.at/cgi-bin/in...d=000100002427
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat Innenminister Strasser auf Verordnungsweg
rückwirkend per 1.1.2003 eine Vermarktungsorganisation der Meldeevidenz,
genannt 'Support-Unit' genehmigt. Mit Hilfe dieser nach marktwirtschaftlichen
Kriterien agierenden Organisation soll der verkauf von Meldedaten in den
nächsten Jahren um mehr als 100% gesteigert werden.
Die offenbar schleppende Nachfrage nach Bürgerdaten soll somit angekurbelt
werden.
Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Damit wird aus Informationen
über die Privatsphäre von Menschen, wer mit wem wie lange und wo lebt, eine
Handelsware gemacht. Es gehört zu den Grundrechten der Menschen weitgehend
unbeobachtet zu leben. Die Menschen müssen sicher sein können, das Daten über
die Wohnsituation nur für bestimmte, gesetzlich klar definierte Aufgaben
genutzt werden.'
Grundsätzlich sollte ein Bürger darauf vertrauen können, dass jene Daten, die
er den Behörden anvertrauen muß, nur im unbedingt notwendigen Ausmaß genutzt
werden. Es wird keine Bedenken geben, bei Aufenthaltsfeststellungen der
Sicherhheitsbehörden, bei der Durchsetzung gerichtlicher Enscheidungen oder
bei der Zustellung wichtiger behördlicher Schriftstücke, die Meldedaten zu
verwenden.
Weitere Aushöhlung der Grundrechte
Im Rahmen der österreichischen Verfassung bedürfen Eingriffe in die
Grundrechte einer gesetzlichen Grundlage und sind vom Nationalrat zu
beschließen. Im Rahmen des Meldegesetzes wurde zur erleichterten
Identifikation der Bürger und Verknüpfung dieser Daten ein zentrales
Personenkennzeichen eingeführt.
Hans G. Zeger: 'Darüber hinaus wurde jedoch mit dem Meldegesetz ein Grundrecht
'Light' geschaffen. Die wichtigsten Teile, wer in welcher Form wie Daten
nutzen darf, wird nicht im Gesetz geregelt, sondern in Verordnungen
ausgelagert. Damit erhält der Innenminister, unter Umgehung des Nationalrates
weitestgehenden Freiraum, wie er die Bürgerrechte interpretiert.'
Dieser Freiraum wird durch die neue Verordnung exzessiv genutzt. Aus einem
Register für klar definierte Aufgaben wird ein Daten-Selbstbedienungsladen.
Originalzitat: 'Das Zentrale Melderegister soll neben allen Funktionen nach
dem Meldegesetz die Grunddaten für eine IT-Gesellschaft und e-Government zur
Verfügung stellen. Weiters wird angestrebt, Kontentprovider für alle
Bedarfsträger der öffentlichen verwaltung zu sein.'
Im Klartext, aus Bürgerdaten wird handelbarer 'Kontent' (gemeint wohl:
Content').
Besondere Gefahren
Offenbar sollen 'Business Partner' im Rahmen von 'UserCase-Betreung'
umfassenden und kontinuierlichen Einblick in Meldedaten erhalten. 'Private
Dienstleister', also Privatpersonen sollen direkt den gesamten Datenbestand
verwalten dürfen.
Hans G. Zeger: 'Wir wissen, das viele Wirtschafts-Informationsdienste
fieberhaft an schwarzen Listen 'aufmüpfiger' Konsumenten arbeiten. Die
erleichterte Bereitstellung von Meldedaten ist dabei eine wichtige
Voraussetzung.'
Immer mehr Menschen, die ihre Konsumentenrechte auf Gewährleistung,
Wertminderung, Rücktritt usw. wahrnehmen oder Abrechnungen der
Telekombetreiber oder Hausverwaltungen beeinspruchen, landen in sogenannten
'schwarzen Listen unerwünschter Kunden'. Diese Liesten lassen sich aber nur
dann dauerhaft führen, wenn sie laufend mit Meldedaten aktualisiert werden.
Hans G. Zeger: 'Wenn nicht raschest gegengesteuert wird, droht uns
wirtschaftliche Apartheit und eine unkontrollierbare privatwirtschaftliche
Pseudogerichtsbarkeit. Das Innemnisterium mit seiner ZMR-Business-Unit ist
dazu ein willfähriger Handlanger.'
Auf der einen Seite finden sich dann alle Menschen, die jede Rechnung und
Zahlunsgvorschreibung von Unternehmen immer bezahlen und niemals hinterfragen
und auf der andereren Seite eine immer größer werdende Gruppe von
vorverurteilten Personen, die irgendwann einmal 'negativ' aufgefallen sind.