<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von Oli:
§125 StGB (Sachbeschädigung), aber insbesonders §126a (Datenbeschädigung):
Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene Daten, über die er nicht oder nicht alleine verfügen darf, verändert, löscht oder sonst unbrauchbar macht oder unterdrückt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
... im Schutzbereich des §126a StGB befinden sich personenbezogene Daten, nicht personenbezogene Daten und Programme.
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Also laß lieber diesen Blödsinn, bevor Dich ein sauerer Geschäftsführer anzeigt.
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Anmerkung: Falls Du noch nicht 14 bist, dann bist Du zwar strafunmündig, der Tatbestand bleibt aber aufrecht und Deine Eltern haften.
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Ciao
Oliver / Wels<HR></BLOCKQUOTE>
das is nicht die antwort auf die frage vom GF und wir beschädigen keine daten damit
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